Viele Meerschweinchenbesitzer kommen aus den verschiedensten Gründen irgendwann zu der Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihrer Meerschweinchen keine neuen Tiere mehr zu sich nehmen möchten. Zur artgerechten Haltung gehören aber immer mindestens 2 Meerschweinchen. Nicht nur, dass man auch das noch hinterbliebene Tier liebt und sich nicht davon trennen möchte, auch für das möglicherweise betagte Tier wäre es ein schlimmes Schicksal, wenn es in ein Tierheim abgeschoben würde.

 

Was also tun?

Eine Möglichkeit, die ich hier vorstelle, wäre ein Leihmeerschweinchen. Viele Züchter haben Meerschweinchen, die nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden. Das ist spätestens ab dem 3. Lebensjahr der Fall. Diese Tiere könnten aber auch noch gut mit einem anderen Meerschweinchen vergesellschaftet werden. Stirbt dann der Partner, für den es als Gesellschafter eingesetzt wurde, wird es an den Eigentümer (Züchter) zurückgegeben.

 

Wie funktioniert das?

Ein Tier ist niemals eine Sache und man kann ein Leihmeerschweinchen nicht mit einem "Leasingauto" vergleichen. Es handelt sich schließlich um ein Lebewesen. Deshalb gibt es Bedingungen, welche in einem speziellen  Leihmeerschweinchenvertrag festgelegt werden.

Ich werden versuchen auf Grund verschiedener Kriterien, also Alter, Geschlecht und Charakter der Tiere einen passenden Partner zu finden. Sollte sich innerhalb der Eingewöhnungszeit von 14 Tagen herausstellen, dass sich die beiden Tiere nicht miteinander vertragen, versuchen ich entweder ein anderes Tier zur Verfügung zu stellen (wenn vorhanden) , oder ich zahlen die Schutzgebühr zurück.  

Im Gegenzug verpflichtet sich der Züchter, das Tier im Bedarfsfall, also nach dem Ableben des Partnermeerschweinchens, zurück zu nehmen. In diesem Fall wird die Leihgebür nicht zurückerstattet. Bei Kastraten werden die Kastrationskosten zusätzlich berechnet, aber bei Rückgabe des Tieres zurückerstattet.

Ich geben natürlich nur augenscheinlich gesunde Tiere ab, aber es kann niemand eine Garantie dafür übernehmen, dass das Tier nicht während der Ausleihdauer erkrankt. Der Besitzer übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Tier in diesem Fall vom Tierarzt behandelt wird. Ebenso hat er die Kosten für eine etwaige Behandlung zu tragen.

Sollte der Partner des Leihmeerschweinchens durch eine Infektionskrankheit versterben, so muss das Leihmeerschweinchen für einen je nach Krankheit variierenden Zeitraum in Quarantäne bei dem Besitzer bleiben, um den Tierbestand der MeerisVillakunderbunt nicht zu gefährden. Sollte das Leihmeerschweinchen zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Rückgabe, in der Regel nach dem Tod des Partnermeerschweinchens, an einer Infektionskrankheit erkrankt sein, so muss es bis zur vollständigen Genesung beim Besitzer verbleiben. Das gilt auch für einen Befall von Endo- oder Ektoparasiten. (z. B. Milben, Haarlinge, Würmer, Kokzidien, Pilze)

Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit mir Kontaktauf, ich werden Sie dann beraten, wie ich Ihnen am Besten helfen kann.

Leihmeerschweinchen werden nur Regional vermittelt kein Versand oder MFG.

Mit freundliche Genehmigung von Eva-Maria Ganslmeier